Friday, February 15, 2013

Richtiger Estrich im Altbau


Beim Estrich sind die wichtigen Punkte gleich aufgezählt. Gute Qualität, dünn und leicht, schnell trocknend. Auf die Frage, wie man eine vertrauenswürdige Firma für Estrich-Arbeiten findet, antwortet Dr. A. Unger von der Unger Firmengruppe aus Donauwörth, kurz und einfach: „Wählen Sie Ihre Estrich-Firma nach dem ersten Eindruck. Der stimmt meist.“ So einfach kann das anscheinend manchmal auch sein. Unger hat jedenfalls einen Estrich entwickelt, der gerade für die Altbausanierung besonders interessant ist. Er nennt sich „RenoScreed®“.
Die Vorteile dieses Estrichs liegen auf der Hand. Er ist um etwa 35 Prozent leichter und dünner als die herkömmlichen Standard-Estriche. Dadurch eignet er sich hervorragend zum Beispiel für alte  Holzbalkendecken. Zusätzlich trocknet der Estrich RenoScreed® extrem schnell, nämlich um bis zu 85 Prozent schneller als Standard-Estriche, was ein zügiges Vorankommen bei der Altbausanierung möglich macht. Dr. A. Unger: „Hinzu kommt noch die gute Wärmeleitung von RenoScreed®, die eine schnelle Aufheizung bei einer Fußbodenheizung ermöglicht. Das spart Energie und schont Ressourcen. Außerdem ist RenoScreed® nachhaltig und umweltfreundlich recycelbar.“
Auf der diesjährigen internationalen Handwerksmesse (IHM) in München hat die Firma Unger ihren Estrich präsentiert und ist nur knapp an einer Auszeichnung dafür vorbeigeschrammt.

Quelle: Schlossallee – Das Lifestyle Magazin für Bayerisch-Schwaben, Nr. 04/2012, Juli-August (Seite 74+75)

Thursday, January 26, 2012

Dr. Alexander Unger veröffentlicht 7. Auflage des FUSSBODEN ATLAS® und überflügelt damit höhenmäßig den 101 Tower in Taipei

Eine Erfolgsgeschichte im Bereich Fußbodenliteratur setzt sich fort. Als Dr. Alexander Unger im Jahr 2000 die erste Auflage seines FUSSBODEN ATLAS® veröffentlichte, hätte er sich nicht träumen lassen, welchen Erfolg sein Projekt haben würde. Zunächst war eigentlich nur an eine ‚kleine Broschüre’ gedacht, die für Kunden und Architekten eine Anleitung für den Aufbau von Fußböden darstellen sollte. Schon bei der ersten Auflage wurde jedoch daraus ein handfestes Buch mit fast 500 Seiten. Das Buch wendet sich insbesondere an Architekten, Ingenieure, Handwerker und Sachverständige, jedoch im Grunde an jeden Fußbodeninteressierten, der sich mit solchen Fragestellungen befasst. Das Buch zeigt auf, wie Abdichtungen, Dämmungen, Estriche und Bodenbeläge richtig geplant und fachgerecht ausgeführt werden.

Auf Grund der hohen Nachfrage veröffentlichte Unger fast im Jahresrhythmus eine neue Auflage, was für ein Fachbuch in diesem Bereich eher eine Ausnahme ist. Die 7. Auflage ist in der Zwischenzeit auf 1.120 Seiten angewachsen und wurde zur besseren Handhabung in zwei Bände geteilt. Würde man alle bisher verkauften Bücher des FUSSBODEN ATLAS® aufeinander legen, so ergäbe sich dabei eine Höhe von ca. 660 Meter – höher als das aktuell zweithöchste Gebäude der Welt – der 101 Tower in Taipei. Fast täglich rufen bei Dr. Alexander Unger Bauherren und Architekten an, um Tipps zu Fußbodenkonstruktionen zu bekommen. Unger sagt dazu: „Manchmal muss ich aufpassen, dass ich noch ausreichend Zeit für unsere eigenen Handwerksfirmen habe, mit welchen wir Estriche sowie Bodenbeläge verlegen und Sanierungsleistungen erbringen. Dies ist schließlich unser Hauptgeschäft.“


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Wednesday, November 30, 2011

Quo vadis, BEB? – wohin geht der Weg?

Wir sind mit unserer Firma seit 33 Jahren Mitglied im Bundesverband Estrich und Belag e.V. (BEB). Ich schätze das Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung (IBF) für seine Fachkompetenz und nutze es regelmäßig für Prüfleistungen. Wie die Mehrzahl der anderen Estrichleger in Deutschland verlegen wir in erster Linie konventionelle, zementgebundene Baustellenestriche, steigen bei Notwendigkeit jedoch auch auf andere Bindemittel um. Ich habe den BEB bisher immer als einen Verband angesehen, der allen Bindemitteln gegenüber in gleicher Weise aufgeschlossen ist. Ich muss zugeben, dass ich mir in der Zwischenzeit dahingehend nicht mehr so sicher bin. Zahlreiche Mitglieder des BEB, die sich mit konventioneller Estrichverlegung befassen, dürften ebenfalls irritiert sein über die „Politik“, die der BEB derzeit zugunsten der Verlegung von Fließestrich betreibt. Der Vorstand des BEB sollte die von ihm verursachten Irritationen zum Anlass nehmen, seine Position in der „Fließestrich-Frage“ gegenüber seinen Mitgliedern unmissverständlich offen zu legen.

Fragwürdige Lobbyarbeit für den Fließestrich

Viele werden sich noch an den Fachartikel erinnern, den ich vor einiger Zeit mit dem Titel „Kein Verbot von konventionellen Estrichen in Deutschland“ verfasst habe. Dieser erschien in unterschiedlicher Aufmachung in einer ganzen Reihe von Fachzeitschriften. Es ging hier um die Aufdeckung von Irreführungen, mit denen eine der Industrie nahestehende Vereinigung versuchte, mit Hilfe einer Körperschaft des öffentlichen Rechts den konventionellen Baustellenestrich unter dem Deckmantel zweifelhafter Arbeitsschutzgründe aus dem Markt zu drängen. Im Rahmen eines Spitzengespräches in Berlin am 23.09.2010 konnte anhand von Beispielen aufgezeigt werden, dass die vorgelegte Untersuchung die Arbeitspraxis nicht repräsentativ und vollständig abbildete. Man einigte sich darauf, die Studie nicht zu veröffentlichen und stattdessen die Erkenntnisse zur Erarbeitung eines Hinweisblattes mit konkreten Arbeitsschutzmaßnahmen für alle Estrichtypen zu nutzen, welches in der Zwischenzeit erschienen ist; siehe:

http://www.bgbau.de/d/ergonomie/fachinfos/literatur/bg_bau/pdf-files/estrichleger_flyer.pdf

Spitzengespräch ohne BEB-Spitze

Ich hätte mir erwartet, dass bei so einem wichtigen Treffen, bei dem nichts anderes als die Zukunft des konventionellen Baustellenestrichs auf dem Spiel steht, auch der Geschäftsführer und der Vorsitzende des BEB teilnehmen würden. Dies war erstaunlicherweise nicht der Fall und auch die Industrie hielt sich vornehm zurück. Gesteigert wurde meine Verwunderung umso mehr, als ich erfuhr, dass der BEB nach dieser Sitzung ein Rundschreiben ausgab, aus welchem hervorging, dass die Studie mit den zweifelhaften Arbeitsschutzargumenten demnächst veröffentlicht würde und die entsprechende Internetseite nannte. Erst als Reaktion hierauf erschien es mir notwendig, den oben erwähnten Fachartikel zu veröffentlichen.

Welche Interessen vertritt der BEB?

Welches Interesse hätte der BEB daran, den konventionellen Baustellenestrich abzuschaffen und stattdessen die ausschließliche Verlegung von Fließestrichen zu befördern? Es wäre sicher nicht im Sinne der Mehrzahl der BEB-Mitglieder. Könnte es mit mächtigen Fördermitgliedern zu tun haben, die auf diesem Wege versuchen, ihre Interessen durchzusetzen? Könnten Arbeitskreise innerhalb des BEB es sich zum Ziel gesetzt haben, diese Entwicklung voranzutreiben?

‚Notablauf’ oder ‚Not beim Ablauf’?

Genau dieser Eindruck könnte entstehen, wenn man beobachtet, mit welchem Engagement derzeit von Seiten des BEB versucht wird, die Verlegung von Calciumsulfatfließestrichen auch in Räumen mit Bodenabläufen zu ermöglichen. Es wird damit argumentiert, dass diese Regelung nur „nicht planmäßig genutzte Notabläufe“ erfasse. Schon der Begriff „Notablauf“ ist unkorrekt, da es sich hierbei um eine Schutzeinrichtung bei fehlenden Flächengullies auf Dächern handelt. Ich behaupte jedoch, dass im Fußbodenbereich „nicht planmäßig genutzte Abläufe“ gar nicht existieren, da jeder Bodenablauf in regelmäßigen Abständen gespült werden muss, allein um Geruchsbildung zu vermeiden. In den Normen, in verschiedenen Hinweis- und Merkblättern sowie in etlichen Veröffentlichungen (z. B. Bauschadensbericht Fraunhoferges.) wird auf die Gefahr von Schäden hingewiesen, wenn bei Räumen mit Bodenablauf ein feuchteempfindlicher Estrich eingebaut wird. Dies ist der Calciumsulfatindustrie offensichtlich ein Dorn im Auge. Der Arbeitskreis „Calciumsulfatestrich“ im BEB hat in einem Rundschreiben behauptet, es sei Stand der Technik, in Räumen mit Bodenabläufen (wenn man diese nur als „Notabläufe“ bezeichnet) feuchteempfindliche Estriche einzubauen, wenn diese dann oberflächlich abgedichtet werden. Dies steht im krassen Gegensatz z. B. zu den gegenläufigen Empfehlungen des AK „Abdichtung“, zu Veröffentlichungen der Fliesenleger oder zur Normung. Der Arbeitskreis „Calciumsulfatestrich“ bzw. der BEB weigern sich jedoch, diese unzutreffende Behauptung zu berichtigen.

Querdenker nicht erwünscht?

Ein weiteres Indiz in Richtung der von mir hinterfragten Interessensverlagerung ist darin zu sehen, dass hoch verdiente Zementestrichspezialisten, wie Bertram Abert und Peter Erbertz, mit unschönen Mitteln geradezu zum Austritt aus dem BEB getrieben wurden. Offensichtlich war es den Verantwortlichen lästig, unangenehme Fragen dieser beiden Fachkapazitäten zu beantworten. Sie gehörten jedoch gerade zu den Fachleuten, die am 23.09.2010 in Berlin verhindert haben, dass Fließestrich zum alleinigen Standard wird. Ein neutral eingestellter BEB-Vorstand müsste ihnen also mehr als dankbar sein - das Gegenteil ist schlicht der Fall. Bei der Versammlung der Bundesfachschule am 1.7.11 hat man von Seiten des BEB durch Vollmachtensammlung alle Kräfte mobilisiert, um den bisherigen Vorsitzenden, Bertram Abert, abzuwählen - was auch gelungen ist.


Muss es bald ‚BFB’ heißen?

Da der BEB sich zum Thema „Fließestrich“ so undurchsichtig verhält, würde es nicht verwundern, wenn eines Tages eine Umbenennung in „BFB“ (Bundesverband Fließestrich und Belag) anstünde. Zahlreiche Mitglieder des (Noch?-) BEB wüssten ebenfalls gerne, ob sie dort noch zu Hause sind.

Wie in Goethes Faust stellen die BEB-Mitglieder ihrem Vorstand hier die „Gretchenfrage“:

BEB-Vorstand, wie hast du’s mit dem Fließestrich?

Dr. A. Unger

Architekt / Dipl.-Ing. (FH)

Tuesday, September 13, 2011

RenoScreed® SanierEstrich mit System – im Rahmen einer Dissertation entwickelt von Dr. Unger

RenoScreed SanierEstrich ist ein System, welches maßgeschneidert für den Bereich der Bausanierung entwickelt wurde. Eine ganz besondere Eignung weist es bei der Sanierung von Holzbalkendecken und weiteren Untergründen im Altbau auf. Es ist gelungen, die Dicke von RenoScreed® SanierEstrich auf ein Minimum zu reduzieren. RenoScreed® ist ca. 35% dünner als Standardestriche. Durch diese Einsparung ist es möglich, eine dickere Wärme- und Trittschalldämmung einzubauen. Das spart Energie und reduziert den Schallpegel. Der Estrich ist wesentlich dünner, weist aber trotzdem die gleiche Tragkraft wie normal dicke Estriche auf. Deshalb kann er mit den üblichen Lasten im Wohnbau ohne Weiteres beaufschlagt werden. Wenn höhere Lasten gefragt sind, so kann man den RenoScreed® Estrich dicker ausführen. Dadurch ist dann eine noch höhere Lastabtragung möglich. Im Zuge der geringeren Estrichdicke konnte auch das Estrichgewicht deutlich reduziert werden. Dies ist gerade in Altbauten von großer Bedeutung, da dort die Untergründe häufig nur wenig tragfähig sind. RenoScreed® SanierEstrich ist insofern um ca. 35% leichter als Standardestriche. Wenn man RenoScreed® mit herkömmlichen Systemen vergleicht, so ist eine deutlich frühere Belegung mit allen üblichen Arten von Bodenbelägen möglich. Für diesen Estrich wurde ein spezielles Zusatzmittel mit dem Namen RenoScreed® Admixture entwickelt. Dadurch trocknet das Produkt um ca. 85% schneller als Standardestriche. Es ist möglich, RenoScreed® in allen Verlegarten, also schwimmend, auf Trennschicht und im Verbund zu verlegen. Der Estrich ist nicht brennbar und verfügt über ein eigenes Brandschutzzeugnis. Es ist gelungen, die Schwindung von RenoScreed® im Verhältnis zu Standardzementestrichen um ca. 26% zu reduzieren. Dadurch wird Schwindrissen wirksam vorgebeugt. Weiterhin konnte die Festigkeitsentwicklung von RenoScreed® SanierEstrich deutlich beschleunigt werden. Schon einen Tag nach Verlegung konnte man den Estrich begehen und bereits drei Tage nach Verlegung wies RenoScreed® Festigkeiten auf, welche Standardzementestriche ungefähr erst nach 28 Tagen erreichen. Für den RenoScreed® SanierEstrich wurde als Bewehrung eine spezielle Stahlfaser entwickelt, welche sich insbesondere im Zusammenhang mit Holzbalkendecken günstig auswirkt. Sie kann den Rissversatz wirksam vermindern und bietet sich ganz speziell auch als Armierung unter Stein- und keramischen Bodenbelägen an. Selbstverständlich kann man RenoScreed® auf allen gängigen Fußbodenheizsystemen und auch Fußbodenkühlsystemen einbauen. Eine der wesentlichen Eigenschaften von RenoScreed® besteht darin, dass das Gesamtsystem weitgehend diffusionsoffen ist. Der Estrich selbst weist eine relativ niedrige Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl auf und durch die plastische Einbaukonsistenz können dampfdiffusionsoffene Folien verwendet werden, deren Stöße nicht unbedingt mit Klebeband verschlossen werden müssen.

  • Das innovative RenoScreed®-System ist mit seinen aufeinander abgestimmten Komponenten eine maßgeschneiderte Lösung für die hohen Anforderungen des Renovierungssektors.
  • Das RenoScreed®-System ist weitgehend diffusionsoffen, wodurch Pilzschäden vorgebeugt wird.
  • RenoScreed® ist deutlich dünner, aber trotzdem genauso tragfähig wie Estriche mit Normaldicke.
  • Durch die dünnere Ausführung des Estrichs bleibt Platz für zusätzliche Wärme- und Trittschalldämmung
  • RenoScreed® weist weniger Schwindung auf als Standardzementestriche
  • RenoScreed® trocknet deutlich schneller als Standardzementestriche
  • RenoScreed® kann bereits 72 Stunden nach Einbau aufgeheizt werden
  • Schutzrecht beim deutschen Patent- und Markenamt eingetragen
  • Geprüft von der Hochschule Augsburg
Weitere Informationen finden Sie unter:

www.renoscreed.com
www.renoscreed-pruefbericht.de
www.renoscreed-sanierestrich.de
www.facebook.com/renoscreed
renoscreed.blogspot.com

Wednesday, November 10, 2010

Dr. Estrich: Was der Handwerker über beheizte Fußbodenkonstruktionen wissen muss

Den Planer in die Pflicht nehmen

Welche Heizestrichbauarten gibt es? Wie verhält es sich mit Estrichdicken und -festigkeiten? Estrichleger und Architekt Dr. Alexander Unger fasst die wichtigsten Punkte aus Sicht des Praktikers zusammen.


Einbau eines Klimabodens in einem Einfamilienhaus.

Als Heizmedien werden in erster Linie mit Warmwasser befüllte Rohre oder alternativ elektrische Heizmatten verwendet. Die Rohre liegen bei der Mehrzahl der Systeme im Estrichquerschnitt, während sich die Heizmatten häufig unterhalb der Estrichplatte befinden. Natürlich kann man diese auch mittig in den Estrich einbetten, hier läuft man jedoch Gefahr, dass die Heizmatte als Trennschicht wirkt, wenn die nachfolgende Estrichschicht nicht wirklich "frisch auf frisch" eingebracht wird. Wenn lediglich eine Fußbodentemperierung vorgesehen wird, ist es auch möglich, die Elektroheizmatten unterhalb der Fliesen und damit oberhalb des Estrichs zu platzieren. Dann spricht man jedoch nicht mehr von einem "Heizestrich". Fußbodenheizungen haben gegenüber konventionellen Heizkörpern den Nachteil, dass es länger dauert, bis sich der Raum erwärmt, und damit die schnelle Regelbarkeit in einem gewissen Umfang eingeschränkt ist. Es wird versucht, dieses Manko durch dünnere und damit schneller aufheizbare Estrichkonstruktionen zu kompensieren. Außerdem geht man den Weg, die Heizrohre bei vielen Systemen dichter als früher zu verlegen, oder wählt so genannte "Klimaböden", die mit einer heizmedienführenden Platte eine gleichmäßige Estrichdurchwärmung möglich machen.

Erste Schritte

Vor Verlegung der Dämmplatten ist es notwendig, den Untergrund zu prüfen, eventuell notwendige Dampfsperren/Abdichtungen einzubringen und ein Nivellement anzufertigen. Es ist deshalb empfehlenswert, die Verlegung der Dämmplatten im Leistungsbereich des Estrichlegers vorzusehen, da er auf diese Arbeiten eingestellt ist. In diesem Zusammenhang kann z.B. ein System gewählt werden, bei welchem der Estrichleger die Dämmplatten einschließlich Abdeckung einbringt. Im Anschluss verlegt der Heizungsbauer ein Gitter, welches zur Befestigung der Rohre dient. Alternativ können die Rohre auch auf einer festen Unterlage oberhalb der Dämmschichten befestigt werden. Meiner Meinung nach sollte generell Systemen der Vorzug gegeben werden, bei denen keine Hoch-/Tiefstruktur innerhalb des Estrichs erzeugt wird, wie dies bei einigen Noppenplatten der Fall ist. Letztere können die Entstehung von Spannungen innerhalb des Estrichquerschnitts fördern und bei manchen Systemen ist der Anschluss an den Randstreifen nicht geeignet gelöst. Zum Zeitpunkt der Estrichverlegung müssen die Heizrohre mit Wasser befüllt sein, um eventuelle Undichtigkeiten rechtzeitig zu bemerken. Die Wassertemperatur in den Heizrohren sollte der Raumtemperatur entsprechen, lediglich im Winter kann aus Frostschutzzwecken mit einer Vorlauftemperatur von 20 °C gearbeitet werden. Bei Estricheinbringung ist speziell darauf zu achten, die Heizungsrohre nicht zu beschädigen. Heizestriche werden in der Regel als schwimmende Estriche eingebracht. Während des Aufheizvorgangs ist es leicht nachzuvollziehen, dass sich der Estrich durch die Erwärmung in seiner Länge erweitern wird. Deshalb ist es bei Heizestrichen von elementarer Wichtigkeit, dass diese keinen Kontakt zu aufgehenden Bauteilen haben. Der Randstreifen sollte dicker dimensioniert werden als bei üblichen schwimmenden Estrichen. Eine Randstreifendicke von 1,0 bis 1,5 cm ist in jedem Fall angeraten. In Ausnahmefällen können sogar noch dickere Randstreifen nötig sein, wenn es sich um besonders große Räume handelt oder die Temperaturspreizung extrem ist. Bei Fußbodenheizungen soll der Wärmedurchlasswiderstand des Bodenbelags inklusive eventueller Unterlagen 0,15 (m2 x K/W) nicht übersteigen.

Estrichdicke und Bauarten


Wenn der Heizestrich auf unterkantig anschließende elektrische Heizmatten platziert wird, ist keine Erhöhung der Estrichdicke gegenüber unbeheizten Estrichen notwendig. Im Allgemeinen unterscheidet man heute drei Bauarten für Heizestriche Notwendige Dicken und Festigkeiten unbeheizter, schwimmender Estriche sind bezogen auf verschiedene Verkehrslasten in den einschlägigen Normen publiziert und können beispielsweise im FUSSBODEN ATLAS nachgelesen werden. Bei Heizestrichen der Bauart A ist die jeweilige Estrichdicke um den maximalen äußeren Durchmesser der Heizungsrohre zu erhöhen. Bei den Bauarten B und C können die genannten Werte für die Lastverteilungsplatte herangezogen werden. Was die Rohrüberdeckung betrifft, so muss diese bei Vorliegen der Biegezugfestigkeit F4 bei konventionell hergestellten Estrichen mindestens 45 mm betragen. Handelt es sich um Fließ - estriche derselben Biegezugfestigkeit F4, so kann die minimale Rohrüberdeckung um 5 mm auf 40 mm gesenkt werden. Liegen höhere Biegezugfestigkeitswerte vor, so sind von den um den Rohraußendurchmesser bei Bauart A erhöhten Tabellen abweichende, geringere Dicken möglich. Es muss jedoch in jedem Fall eine Mindestrohrüberdeckung von 30 mm vorliegen und eine Prüfung auf Tragfähigkeit (der Prüfkörper darf unter einer Auflast von 400 N nicht zerbrechen) hin vorgenommen werden. Bei Stein- und keramischen Belägen ist zusätzlich die Durchbiegung in der Eignungsprüfung zu messen, wobei diese dann maximal 0,15 mm ausmachen darf. Diese Durchbiegungsgrenze gilt jedoch nicht nur für Heizestriche sondern generell. Bei Guss - asphaltheizestrichen sollten die folgenden Mindest-nenndicken bei einer Rohrüberdeckung von 15 mm zugrunde gelegt werden: Auslöser für Rissbildung in Heizestrichen sind. Eine Einzelfallprüfung unter Einbeziehung aller Beteiligten ist in jedem Fall notwendig. Ist ein Heizungssystemvertreiber der Meinung, mit seinem System seien auch geringere Estrichdicken machbar, so sollte er die Gewährleistung für die Gesamtkon - struktion inklusive Heizestrich übernehmen. Voraussetzung ist selbstverständlich eine handwerklich korrekte Ausführung seitens des Estrichverlegebetriebes.

Fugen in Heizestrichen

Durch die Ausdehnung des Estrichs während des Aufheizens ist es notwendig, Bewegungsfugen in Heizestrichen anzulegen. Heizkreise und Estrichfelder sind bei der Planung aufeinander abzustimmen. Heizelemente dürfen Bewegungsfugen nicht kreuzen. Müssen Anschlussleitungen die Fugen kreuzen, so sind Erstere mit geeigneten Mitteln zu schützen (z.B. durch Rohrhülsen mit einer Länge von 30 cm). Ab 8 m Feldlänge sollte üblicherweise eine Bewegungsfuge vorgesehen werden.




Bauart A
Schwimmende Estrichplatte mit Heizrohren innerhalb des Estrichs oberhalb der Dämmschicht.
Der Abstand der Heizrohre zur Dämmung ist hier systembedingt unterschiedlich. Beachten: Die bisherige Unterteilung von Bauart A nach dem Abstand der Heizrohre zur Dämmung in A1 bis A3 entfällt in Zukunft.




Bauart B
Schwimmende Estrichplatte mit Heizrohren unterhalb des Estrichs innerhalb der Dämmschicht.
Es ist bei dieser Bauart besonders wichtig, dass eine geeignete Wärmeabgabe (z.B. mit Hilfe von Leitblechen) an den Estrich erzielt wird. Beachten: Ein solches System kann auch mit einem Fertigteilestrich kombiniert werden.




Bauart C
Heizelemente in einem Ausgleichestrich, auf dem der Estrich als Lastverteilungsschicht auf einer zweilagigen Trennschicht (z.B. PE-Folie) aufgebracht wird. Die Dicke des Ausgleichestrichs sollte mindestens 20 mm größer sein als der Durchmesser der Heizelemente. Aufgrund von geringer Rohrüberdeckung können Risse im Ausgleichestrich entstehen, die i.d.R. die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, da sich die lastverteilende Schicht an anderer Stelle befindet. Handelt es sich um Calciumsulfatausgleichestrich, so muss dieser zum Zeitpunkt der Trennschichtaufbringung einen CM-Wert von <0,3>


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Friday, July 23, 2010

Unger Raumgestaltungs GmbH hat Auftrag für Bodenbelagsarbeiten beim DONAU-RIES Seniorenwohnheim Monheim erhalten.

Im Zuge der Umbausanierung und Nutzungsänderung des Donau-Ries Seniorenheimes in Monheim verlegt die Abteilung Bodenbelag der Unger Raumgestaltungs GmbH aus Donauwörth etwa 2.100 m2 Bodenbelag.

Zur Ausführung kommen u. a. folgende PVC Beläge

DLW Timberline PUR Maple light
DLW Medintone
DLW Scala





In allen Räumen wird ein Fries verlegt.



In diesen Aufenthaltsraum wurde ein Design – Belag verlegt.



In sämtlichen Räumen werden Hohlkehlsockel angebracht.



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Saturday, June 26, 2010

Sonderkonstruktionen – Fluch oder Segen für Unternehmer?

Die Bayerische Bauakademie in Feuchtwangen lud am 09.03.2010 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Fliesenhandwerk zu der Fortbildungsveranstaltung "Sonderkonstruktionen" ein. Die Moderation hatte Herr Sachverständige Christian Geyer als Leiter der Landesfachgruppe Fliesen und Natursteine in Bayern inne.



Bild 1 Teilnehmer der Fortbildungsveranstaltun

"Das haben wir schon immer so gemacht" versus "Innovation"

Zunächst beleuchtete Herr Rechtsanwalt Hilmar Toppe von der Bauinnung München die Thematik aus rechtlicher Sicht. Schnell wurde deutlich, dass Sonderkonstruktionen ein heißes Eisen sind. Einerseits muss es solche Konstruktionen geben, da es ansonsten keinen technischen Fortschritt gäbe. Hätte die Menschheit immer nur juristisch korrekt das Bekannte und Bewährte eingebaut, so hätte Monier zwar im 19. Jahrhundert die Grundlagen für unseren heutigen Stahlbeton legen können, jedoch hätte man ihn nicht verwendet, da man ja keinerlei Erfahrungen mit ihm hatte.

Wir sind rechtlich gehalten, gemäß den anerkannten Regeln der Technik zu arbeiten - also Pro-dukte einzusetzen, die sich in der Praxis über die letzten 5 bis 10 Jahre bewährt haben. Man geht davon aus, dass ca. zwei Gewährleistungsperioden von dem Produkt erfolgreich durchlaufen sein sollten. Baut man ein Fabrikat ein, welches diesen Anforderungen nicht genügt, so ist es notwen-dig, den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Dies ist unabhängig davon nötig, ob das Produkt vom Handwerker selbstständig angeboten wird, oder ob dieses in einer Ausschreibung enthalten ist. Weist der Unternehmer nicht darauf hin, so läuft er Gefahr, dass seine Leistung, unabhängig vom Vorliegen eines Schadens, als mangelhaft eingestuft wird. Dies ist nur deshalb der Fall, weil sie nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. In der Folge hat der Kunde häufig sogar Anspruch auf Ausbau und Austausch gegen eine den anerkannten Regeln der Technik entspre-chende Leistung. Dies wird von den Gerichten nur dann teilweise als nicht zumutbar angesehen, wenn die technische Gleichwertigkeit von einem Sachverständigen bestätigt ist. Viele Sachverständige werden sich jedoch dahingehend nicht sehr weit aus dem Fenster lehnen.

Untragbarer Zustand für Unternehmer

Ein großes Problem sah der Referent in der Tatsache, dass viele Produkthersteller bei Materiallie-ferungen einer reinen ‚Verkäuferhaftung’ unterliegen. Im Schadensfall sind sie oft nur verpflichtet, die gleiche Menge an mangelfreiem Material zur Verfügung zu stellen. Im Extremfall könnte dies wie folgt aussehen: Ein Unternehmer errichtet ein Haus und verwendet als unterste Steinreihe spezielle Betonelemente. Nachdem das Haus gebaut ist, stellt sich heraus, dass diese Betonele-mente schadhaft sind. Wenn dies in seinen AGB entsprechend geregelt ist, so ist es möglich, dass der Hersteller nur neue Betonelemente zur Verfügung stellen muss und nicht oder nur zum Teil für Ein- und Ausbaukosten haftet. In diesem Zusammenhang spielt es auch eine Rolle, ob Mängelfol-geschäden vorliegen. Dieser aus Sicht der Bauunternehmer unerträgliche Zustand wird derzeit durch den europäischen Gerichtshof geklärt.

Fertigteilestriche und Entkopplungssysteme mit kleinen Macken

Als nächstes befasste sich Herr Dipl.-Ing. Peter Kunert, ö. b. u. v. Sachverständiger für Estriche mit den Sonderkonstruktionen in technischer Hinsicht. Er behandelte in diesem Zusammenhang in erster Linie Fertigteilestriche und Entkopplungssysteme. Bei den Fertigteilestrichen wies der Sach-verständige darauf hin, dass diese in der Regel nicht für die Belegung mit keramischen Fliesen im Kleinformat <> 40 x 40 cm geeignet sind. Zudem sollte eine gewisse Fliesenmindestdicke vorliegen, sodass es bei Verformungen des Fertigteilestrichs nicht zu Brüchen kommt. Werden die Lastverteilungsplatten zu dünn, so kann es auch bei Verwendung geeig-neter Trittschalldämmstoffe zu Schallproblemen kommen. Diese sind darauf zurückzuführen, dass die flächenbezogene Masse solcher Estriche häufig gering sein kann, was dann in der Folge zu Vibrationseffekten führt. Die Resonanzfrequenz lag bei einem gemeinsam berechneten Beispiel über 100 Herz, was bauakustisch ungünstig ist. Es ist sinnvoll, von dem Hersteller übergebene Prüfzeugnisse in dieser Hinsicht sehr genau zu lesen. Es besteht sonst die große Gefahr, dass der Unternehmer im Spannungsfeld der rechtlichen Interessen des Herstellers und des Auftraggebers auf der Strecke bleibt. Bei den Entkopplungssystemen entzündete sich eine Diskussion, wie weit die Prüfpflicht des Fliesenlegers geht, wenn dieser einen Altestrich mit einer Entkopplungsmatte versieht. Ist er überhaupt ohne Weiteres in der Lage, statisch die Tragfähigkeit einer vorhandenen Konstruktion zu beurteilen oder wäre dies nicht viel eher Aufgabe des Gebäudeplaners? Ist ein solcher bei kleineren Umbauten überhaupt greifbar? Häufig machen die Handwerker eigene Ange-bote auf direkte Bitte des Bauherrn und werden damit selbst planerisch tätig. Dadurch übernehmen sie automatisch eine höhere Verantwortung.

Teure Erfahrung

Wir selbst hatten in unserer Firma einen Fall, bei dem uns ein Bauherr bat, aus Gewichtsgründen einen Leichtestrich auf Fußbodenheizung oberhalb einer Holzbalkendecke einzubauen. Wir wiesen bereits schriftlich im Angebot darauf hin, dass solche Leichtestriche die Wärme nicht so gut weiter-geben, wie dies z.B. bei konventionellen Nassestrichen der Fall ist. Der Natursteinleger platzierte im Anschluss seine Platten auf einem extrem porösen Mörtelbett und der Bauherr drapierte den Naturstein schließlich auch noch mit dicken orientalischen Teppichen. Es war also weiter kein Wunder, dass sich die Räumlichkeiten nicht ideal mit der Fußbodenheizung erwärmen ließen. Der Bauherr verlangte den für ihn kostenlosen Rück- und Neueinbau der Konstruktion, was wir natürlich mit Hinweis auf unsere schriftliche Warnung zurückwiesen. Es kam zu einem Prozess, in des-sen Verlauf wir zur kompletten Übernahme des Schadens in Höhe von ca. 22.000,00 EUR verurteilt wurden. Begründung des Gerichtes war, dass die von uns angebotene beheizte Leichtestrich-konstruktion von vornherein untauglich war. Unsere Rechnungssumme belief sich übrigens nur auf 5.500,00 EUR netto! Dies Alles, obwohl der Estrich zu keinem Zeitpunkt einen Schaden aufgewiesen hatte.



Bild 2 poröses Mörtelbett unter Steinplatte



Bild 3 Temperaturmessung an dem beheizten Leistestrich

Wenn man von vornherein davon ausgeht, dass das Gewerk ohnehin nicht funktionieren kann, so hilft einem auch eine einfache Bedenkenanmeldung nicht weiter. Hier benötigt man eine ausdrückliche Haftungsfreistellung des Bauherrn. Verstößt der Einbau gegen gesetzliche Vorschriften (z.B. Brandschutz), dann muss man ganz von einem Einbau absehen, da man sich sonst möglicherwei-se strafbar macht oder sich zivilrechtlichen Ansprüchen Dritter aussetzt.

Tragfähigkeit der Unterkonstruktion beachten

Bei Durchsicht verschiedener Werbeaussagen von Entkopplungsmattenherstellern stellte sich her-aus, dass z.B. ein Produkt für 500 kg pro m2 Tragkraft ausgelobt war. Eine solche Aussage kann jedoch nur dann getroffen werden, wenn auch der Altuntergrund eine solche Tragfähigkeit aufweist. Dies ist häufig nicht der Fall. Zudem werden teilweise für Calciumsulfatestriche relativ hohe CM-Grenzwerte für die Belegung mit Entkopplungsmatten angegeben. Einerseits haben Calcium-sulfatestriche mit hohem Feuchtegehalt noch eine geringere Festigkeit, andererseits besteht die Gefahr, dass es beim Einsperren der Feuchtigkeit zu Schäden kommt. Auch hier erhebt sich wie-derum die Frage, wer für diese aufkommt, wenn es später zu einem Schaden kommt. Hier ist es Aufgabe des eingeschalteten Sachverständigen, scharf zwischen Verlegefehlern und Systemfehlern zu unterscheiden.

Gibt es in der Praxis eigentlich reine Notabläufe?

Als letzter Programmpunkt referierte der ö. b. u. v. Sachverständige Gregor Wiedemann über Neuerungen im Bereich der Verbundabdichtungen. Er stellte in diesem Zusammenhang das folgende ZDB-Merkblatt vor: "Verbundabdichtungen - Hinweise für die Ausführung von flüssig zu verarbeitenden Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich", Stand: Januar 2010.

Interessant war in diesem Zusammenhang, dass dieses Merkblatt auch beim Vorhandensein von nur sporadisch genutzten Bodenabläufen die Verwendung eines Calciumsulfatestrichs ausschließt. Es gibt Bestrebungen im Estrichsektor, bei nicht planmäßig genutzten Bodenabläufen Calciumsul-fatestriche in Verbindung mit Verbundabdichtungen zuzulassen. Hier stellt sich allerdings die Frage, ob in der Realität vorhandene Abläufe nicht doch genutzt werden. Man muss sie ja z. B. allein wegen der Geruchsentwicklung von Zeit zu Zeit spülen. Hierzu besteht wohl noch Klärungsbedarf zwischen den Verbänden. Ansonsten wurde von den Anwesenden heiß diskutiert, ob es grund-sätzlich notwendig sei, unter einer Badewanne abzudichten. Hier hätten sich einige Anwesende eine deutlichere Regelung durch das Merkblatt gewünscht. Wichtig war die Anmerkung von Herrn Kunert, dass der Installateur dafür verantwortlich ist, dass Bade- und Duschwannen fest installiert werden, sodass es später nicht zu Abrissen der Dichtbänder kommt.

Die Veranstaltung zum Thema "Sonderkonstruktionen" war ein Erfolg und ich kann bei einer möglichen Wiederholung den Besuch derselben wärmstens empfehlen. Dann haben Sie selbst die Gelegenheit, festzustellen, ob Sonderkonstruktionen für Sie ein Fluch oder vielmehr ein Segen sind.




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